Info Coronavirus
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Zivilschutz Infoblatt
Zivilschutzverband Steiermark
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Seit dem 10. März ist vieles anders in Österreich, und damit auch in unserer Gemeinde. Die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus betreffen uns alle. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie noch einmal zusammengefasst (Grundlage ist der Erlass 2020- 0.172.682 des Sozialministeriums vom 10.03.2020)
Verboten sind:
- Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 Menschen
- Veranstaltungen in geschlosse- nen Räumen mit mehr als 100 Menschen
Es geht dabei um die Gesamtzahl der Menschen, die dort zusammen- kommen – bei Messen sind da z. B. auch die Aussteller, bei Festen das Personal mitzuzählen. Das gilt für Veranstaltungen in Betrieben, aber auch für Sehenswürdigkeiten, Mu- seen, touristische Einrichtungen und auch für Veranstaltungen zu religiösen Zwecken.
Ausnahmen gelten für die öffentliche Verwaltung, Sicherheitsdienst, Feuerwehr, Rettung, Bundesheer.
Diese Regeln gelten jedenfalls bis zum 3. April, 12.00 Uhr Mittag.
Der Gemeinderatswahltermin 22.03.2020 wurde längstens um 6 Monate verschoben. Die abgegebenen Wahlkarten behalten die Gültigkeit und auch der Vorwahltermin findet statt.
Wir raten auch, dass Sie sich einen kleinen Vorrat anlegen – für den Fall, dass es zu Quarantänemaß- nahmen kommen sollte.
Bitte überlegen Sie, was Sie an Lebensmitteln, Getränken, Hygiene- mitteln oder Medikamenten für 1 bis 2 Wochen in Ihrem Haushalt brauchen; schauen Sie nach, was Sie ohnehin zu Hause haben und kaufen Sie dann gezielt ein. Ungezielte Hamsterkäufe helfen niemandem.
Wir alle hoffen, dass wir gemeinsam mit diesen Maßnahmen die weite- re Ausbreitung des Virus deutlich bremsen können.
Hände regelmäßig mit Seife waschen
Kontakt mit Menschen, die Grippe-Symptome zeigen, wenn möglich vermeiden
Gesichtsmasken sind nur nötig,
wenn Sie den Verdacht haben, krank zu sein oder kranke Menschen betreuen.
Wenden Sie sich an die
HOTLINE 1450 wenn Sie Fieber oder Husten
haben und seit weniger als 14 Tagen aus einem der Risiko
gebiete zurückgekehrt sind.
ÖSTERREICHISCHE APOTHEKERKAMMER
Stichwort Quarantäne und Vorräte
Es kann sein, dass einzelne Gebäude oder auch ganze Ortschaften unter Quarantäne gestellt werden müssen. Wenn Ihr Haus betroffen ist, dürfen Sie nicht einkaufen gehen. Wenn Ihre Gemeinde betroffen ist, kann es in den Geschäften rasch zu Engpäs- sen kommen. Wir empfehlen daher, einen geeigneten VORRAT anzulegen.
Es besteht kein Grund für Hamsterkäufe oder Panik – die Strom- und Wasserversorgung funktionieren bei Quarantäne weiter.
1 – 2 Wochen – so lange sollten Sie ohne Einkaufen durchkommen können. Wir empfehlen folgendes auf Vorrat haben zu haben (Menge je nach Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt):
Körperpflege und Hygiene:
- Zahnpasta
- Seife/Duschgel/Shampoo
- Toilettenpapier
- Damenhygiene
- Waschmittel
Gesundheit:
- Medikamente, die Sie verschrieben bekommen haben
- Pflaster, Verbandsmaterial
- Fieberthermometer
Unsere Empfehlung, entsprechende Vorräte für den Fall eines Blackouts anzulegen, gilt natürlich weiterhin. Die Informationen und Checklisten dazu finden Sie unter
www.zivilschutz.steiermark.at
Zivilschutzverband Steiermark